Die Europäische Kommission hat mit Verordnung (EU) Nr. 1336/2013 vom 13. Dezember 2013 die Richtlinien 2004/17/EG (Sektorenrichtlinie), 2004/18/EG (Vergabekoordinierungsrichtlinie) und 2009/81/EG (Vergabekoordinierungsrichtlinie für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit) im Hinblick auf die Schwellenwerte geändert. Öffentliche Aufträge müssen seit dem 01.01.2014 erst ab einem höheren Schwellenwert als bislang EU-weit ausgeschrieben werden. Die geänderten EU-Schwellenwerte sind für alle öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 1 bis 6 GWB verbindlich. Bei öffentlichen Auftragsvergaben gelten folgende neue Schwellenwerte für die EU-weite Ausschreibungspflicht:
- Bauaufträge: ab € 5.186.000,00 (bisher € 5.000.000,00),
- Dienstleistungs- und Lieferaufträge: ab € 207.000,00 (bisher € 200.000,00),
- Dienstleistungs- und Lieferaufträge im Sektorenbereich und im Bereich Verteidigung und Sicherheit: ab € 414.000,00 (bisher € 400.000,00) und
- Liefer- und Dienstleistungen der Obersten oder Oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen: ab € 134.000,00 (bisher € 130.000,00).