Am 23.02.2015 ist im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 203) das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz –VergRModG) verkündet worden. Das Gesetz tritt am 18.04.2016 in Kraft. Mit diesem Gesetz werden die wesentlichen Regelungen der neuen EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht umgesetzt.
Den Gesetzestext finden Sie hier.