Der Einführungserlass zur neuen Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB 2016) wurde am 07.04.2016 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) veröffentlicht. Der Erlass tritt am 18.04.2016 in Kraft.
Der Abschnitt 1 der VOB/A 2016 und die VOB/B 2016 sind ab dem 18.04.2016 von den Bundesbehörden und – bei entsprechenden Folgeerlassen der Länder – von den Bauverwaltungen der Länder anzuwenden. Die Abschnitte 2 und 3 der VOB/A 2016 sind ebenfalls ab dem 18.04.2016 in Kraft. Die Anwendungspflicht folgt hier aus der gleichfalls an diesem Tag in Kraft tretenden VgV bzw. VSVgV.
Den Einführungserlass finden Sie hier.