Mit Erlass des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vom 25. März 2022 wurden, befristet bis zum 30. Juni 2022, Sonderregelungen zum Umgang mit den Lieferengpässen undMaterialpreissteigerungen aufgrund des russischen Angriffskriegs auf dieUkraine eingeführt. Am 22. Juni 2022 erfolgte eine erste Verlängerung derSonderregelungen bis zum 31. Dezember 2022.