Die seit August 2014 im Vergabehandbuch des Bundes (VHB Bund) verwendete Vertragsstrafenklausel, die bei einem Einheitspreisvertrag die Gesamthöhe der Vertragsstrafe „auf insgesamt 5 v. H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer)“ begrenzt, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam.
Mit der „Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen“ vom 17.08.2023 sind bekanntlich die bisherigen deutschen Sonderregelungen für die Auftragswertermittlung von Planungsleistungen entfallen (siehe TSP-News vom 25.10.2023).
Am 17.01.2024 wurde das Fachgutachten zur Evaluierung und Fortentwicklung der Leistungsbilder der HOAI 202X veröffentlicht. Der Verordnungstext der HOAI, die Leistungsbilder mit den Grundleistungen und Besonderen Leistungen sowie die Objektlisten werden darin vollständig überarbeitet.
Das Bundesministerium der Justiz hat am 11.01.2024 einen Referentenentwurf zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) vorgelegt. Darin ist u.a. vorgesehen, das Schriftformerfordernis für gewerbliche Mietverhältnisse abzuschaffen.
Die Europäische Kommission hat mit Verordnungen (EU) 2023/2495, (EU) 2023/2496, (EU) 2023/2497 und (EU) 2023/2510 jeweils vom 15.11.2023 die Schwellenwerte geändert. Diese Schwellenwerte werden mit Wirkung zum 01.01.2024 neu festgesetzt.
Mit der am 23.08.2023 im Bundesgesetzblatt verkündeten „Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen“ sind die bisherigen deutschen Sonderregelungen für die Auftragswertermittlung von Planungsleistungen entfallen. § 3 Abs. 7 VgV regelt die Schätzung des Auftragswertes in den Fällen, in denen mehrere Lose vergeben werden.