Ingenieurrecht

Die Lösung sämtlicher ingenieurrechtlicher Fragen ist seit Jahren Kernkompetenz von TSP. Nur wenige unserer Mitbewerber vermögen Ihnen im Ingenieurrecht ein vergleichbares Know-How zu bieten.

Klassische Fachplanerleistungen

Für die Beauftragung und Abwicklung von Fachplanerleistungen in den klassischen Leistungsbildern, etwa der Objektplanung Ingenieurbauwerke/Verkehrsanlagen, TGA und Tragwerksplanung stehen dem Praktiker gute Formularhandbücher zur Verfügung, an deren Konzeption und Fortentwicklung auch TSP-Rechtsanwalt Dr. Rolf Theißen mitwirkt. TSP bietet Ihnen konkrete Anwendungshilfen.

Generalplaner und Projektmanagement

Bei größeren Vorhaben wird zumeist eine Planungsgesellschaft als Generalplaner, flankiert von einem Projektmanagement, zumindest aber einer Projektsteuerung, installiert. Hier begleiten wir Sie bei der frühzeitigen konzeptionellen und juristischen Vorbereitung der erforderlichen Vertragsstrukturen und Leistungsbilder.

Honorar- und Nachtragsmanagement

Im Bereich der Ingenieurleistungen ist sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite ein Honorar- und Nachtragsmanagement geboten. Dies gilt insbesondere bei größeren Projekten, etwa in der Infrastrukturplanung. Die juristische Absicherung ist eine der Kernkompetenzen von TSP. Für die rationale Bewertung der Planergrundleistungen hat TSP ferner ein Tabellenwerk, die sog. TSP-Honorartabellen, herausgegeben.

TSP-Leistungsspektrum

TSP bietet Ihnen qualifizierte ingenieurrechtliche Beratung in folgenden Bereichen:

  • „Klassische“ Einzel-Fachplanerbeauftragung – insbesondere Technische Ausrüstung –
  • Generalplanerbeauftragung und Projektmanagementsleistungen
  • Öffentliche Vergaben von Ingenieurleistungen
  • Honorarbewertung innerhalb und außerhalb des Anwendungsbereichs der HOAI
  • Fragen der Planerhaftung
  • Konzeption von Bietergemeinschaften

Für die Gründung von Ingenieurgesellschaften (als Partnerschaftsgesellschaften, GmbHs oder Aktiengesellschaften) steht Ihnen unser Notariat zur Verfügung.

Unsere Publikationen zum Thema Ingenieurrecht

Beck`sche Kurz-Kommentare: HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Bearbeitet u.a. von Dr. Rolf Theißen (Abschnitt 3: Objektplanung Ingenieurbauwerke)

HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Dr. Rolf Theißen, Dipl.-Ing. Johannes Ulrich Pöhlker, Günter Adrians

Rechtsfragen der Technischen Ausrüstung

Dr. Rolf Theißen, Dr. Eva Reininghaus

Beck`scher Kommentar: HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Bearbeitet u.a. von Dr. Rolf Theißen (Abschnitt 3: Objektplanung Ingenieurbauwerke)