Die Lösung sämtlicher ingenieurrechtlicher Fragen ist seit Jahren Kernkompetenz von TSP. Nur wenige unserer Mitbewerber vermögen Ihnen im Ingenieurrecht ein vergleichbares Know-How zu bieten.
Für die Beauftragung und Abwicklung von Fachplanerleistungen in den klassischen Leistungsbildern, etwa der Objektplanung Ingenieurbauwerke/Verkehrsanlagen, TGA und Tragwerksplanung stehen dem Praktiker gute Formularhandbücher zur Verfügung, an deren Konzeption und Fortentwicklung auch TSP-Rechtsanwalt Dr. Rolf Theißen mitwirkt. TSP bietet Ihnen konkrete Anwendungshilfen.
Bei größeren Vorhaben wird zumeist eine Planungsgesellschaft als Generalplaner, flankiert von einem Projektmanagement, zumindest aber einer Projektsteuerung, installiert. Hier begleiten wir Sie bei der frühzeitigen konzeptionellen und juristischen Vorbereitung der erforderlichen Vertragsstrukturen und Leistungsbilder.
Im Bereich der Ingenieurleistungen ist sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite ein Honorar- und Nachtragsmanagement geboten. Dies gilt insbesondere bei größeren Projekten, etwa in der Infrastrukturplanung. Die juristische Absicherung ist eine der Kernkompetenzen von TSP. Für die rationale Bewertung der Planergrundleistungen hat TSP ferner ein Tabellenwerk, die sog. TSP-Honorartabellen, herausgegeben.
TSP bietet Ihnen qualifizierte ingenieurrechtliche Beratung in folgenden Bereichen:
Für die Gründung von Ingenieurgesellschaften (als Partnerschaftsgesellschaften, GmbHs oder Aktiengesellschaften) steht Ihnen unser Notariat zur Verfügung.