Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 07.05.2026 – VII ZR 107/25 – eine in der Praxis häufig verwendete Klausel zur Rückgabe von Mängelansprüchesicherheiten für unwirksam erklärt.
Projekte sicher
realisieren.
TSP Theißen Stollhoff & Partner mbB
Rechtsanwälte und Fachanwälte
Baurecht und Immobilienrecht




























