Mit Erlass des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vom 25. März 2022 wurden, befristet bis zum 30. Juni 2022, Sonderregelungen zum Umgang mit den Lieferengpässen und
Materialpreissteigerungen aufgrund des russischen Angriffskriegs auf die
Ukraine eingeführt. Am 22. Juni 2022 erfolgte eine erste Verlängerung der
Sonderregelungen bis zum 31. Dezember 2022.