Gewerbliche und öffentliche Investitionen im Baubereich müssen kalkulierbar bleiben. Investitionssicherung erfordert ein konsequentes Vertrags-, Nachtrags- und Sicherheitenmanagement. Mängelansprüche müssen schnell und wirksam verfolgt werden, um Folgeschäden zu vermeiden. Die stringente und rechtssichere Steuerung des gesamten Baugeschehens in enger Zusammenarbeit mit eingeschalteten Sonderfachleuten ist besonders wichtig.
TSP hat hierzu u. a. eigene baurechtliche Formularsammlungen entwickelt, die eine reibungsfreie Realisierung auch großer Bauvorhaben ermöglichen.
Die außerordentliche Kompetenz und hohe Durchsetzungskraft der Rechtsanwälte von TSP wird im Wohnungs-, Gewerbe- und Anlagenbau seit Jahren geschätzt.
Im Baurecht bietet Ihnen TSP:
Die Beratung, Erstellung und Vollzugssicherung von Bauerrichtungsverträgen jeglicher Art, besonders für kommunale und gewerbliche Vorhaben. TSP besitzt u. a. spezielle Expertise im Investment- und Immobilienfondsgeschäft institutioneller Anleger. Die enge Verzahnung von komplexen Kauf- und Bauerrichtungsverträgen mit Anschlußverwertungsverträgen (d. h. Gewerbemiet- und Pachtverträgen) ist uns durch langjährige Praxis vertraut.
Die effektive Behandlung und zielgerichtete Lösung sämtlicher, in Einheits- und Pauschalpreisverträgen auftretender Nachtragskonstellationen, insbesondere bei Bauzeitstörungen. Der korrekte Umgang mit Sicherungsverlangen gem. § 650f BGB.
Die konsequente Verfolgung und Durchsetzung von Mängelansprüchen. Ferner die Lösung sämtlicher, im Zusammenhang mit einer drohenden oder eingetretenen Auftragnehmerinsolvenz entstehenden Probleme.
Die Sicherung der fristgerechten und mangelfreien Vorhabensrealisierung durch effektive Vertragsstrafen und Erfüllungssicherheiten. Die Verwertung von Sicherheiten für die Erfüllung und für Mängelansprüche, u. a. im Fall einer Auftragnehmerinsolvenz.
Die kontinuierliche rechtliche Beratung von Auftraggebern, Projektsteuerern, General- und Fachplanern während der Konzeption und Realisierung einer Baumaßnahme. Die schnelle und rechtssichere Lösung sämtlicher, während der Planung, Realisierung und Verwertung von Bauvorhaben auftretender Probleme.