Allgemeine Solarpflicht in Berlin seit 01.01.2023 in Kraft

Seit dem 01.01.2023 gilt für Neubauten und Bestandsgebäude in Berlin die allgemeine Solarpflicht. Das Solargesetz Berlin sieht ab dem 01.01.2023 die Solarpflicht für alle Eigentümer von nicht öffentlichen Gebäuden vor. Bei Neubauten und wesentlichen Umbauten des Daches, bei denen die Dachhaut eines Bestandsgebäudes erheblich erneuert wird, und Baubeginn nach dem 31.12.2022 sind zwingend Photovoltaik-Anlagen mit gesetzlich vorgegebenen Mindestgrößen zu installieren. Dies gilt sowohl für Wohngebäude wie auch für Nichtwohngebäude, d.h. für den Neubau von Gewerbe- und Industrieobjekten. Bei Neubauten müssen die zu erichtenden Photovoltaik-Anlagen mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche eines Gebäudes bedecken. Ausnahmen von der Solarpflicht bestehen u.a. für Kleingebäude. Eine Befreiung im Einzelfall, insbesondere aus wirtschaftlichen Gründen ist möglich.

Links:

1. Gesetzestext: Solargesetz Berlin vom 05.07.2021

2. Praxisleitfaden zum Solargesetz Berlin

3. Online Antrag auf Befreiung von der Solarpflicht