24. April 2026 Vergaberechtsbeschleunigungsgesetz vom Bundestag beschlossen – Inkrafttreten zum 1. Juli 2026 geplant
Der Bundestag hat am 23. April 2026 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge in der durch den Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung angenommen. Sofern der Bundesrat zustimmt, tritt das Gesetz am 1. Juli 2026 in Kraft....