Die neue HOAI 2021 – jetzt als Band 12 der TSP-Schriftenreihe erschienen

Zum 01.01.2021 tritt die neue HOAI 2021 in Kraft. Alle Planerverträge, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden, unterfallen den neuen Honorarregelungen.

Die Textausgabe der HOAI 2021 ist soeben druckfrisch als Band 12 der TSP-Schriftenreihe  erschienen.

Die neue HOAI 2021 sieht vor, dass die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen künftig immer frei vereinbart werden können. Die Grundsätze und Maßstäbe der HOAI 2021 können von den Vertragsparteien zur Honorarermittlung aber weiterhin herangezogen werden. Zur Frage der Höhe der Honorare enthält die HOAI als unverbindliche Orientierungswerte nun Honorarspannen. Für den Fall, dass keine wirksame Honorarvereinbarung geschlossen wurde, gilt der sogenannte Basishonorarsatz als vereinbart, dessen Höhe dem bisherigen Mindestsatz entspricht.

Mit Urteil vom 04.07.2019 (Rechtssache C-377/17) hatte der Europäische Gerichtshof die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorarsätze der HOAI für unvereinbar mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie erklärt. Die HOAI musste daher angepasst werden.

TSP bietet 2021 zahlreiche Fachseminare speziell auch zur HOAI 2021 an.