HOAI 2021 passiert den Bundesrat

Der Bundesrat hat in der Sitzung vom 06.11.2020 dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zugestimmt. Er ist damit der Empfehlung des Wirtschaftsausschusses gefolgt. Auch der Gesetzentwurf des geänderten Ingenieur- und Architektenleistungsgesetzes in der vom Bundestag beschlossenen Fassung wurde am 06.11.2020 abschließend im Bundesrat behandelt. Die HOAI 2021 wird damit am 01.01.2021 in Kraft treten.

Im letzten Jahr hatte der Europäische Gerichtshof die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorarsätze der HOAI für unvereinbar mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie erklärt. Die HOAI musste daher angepasst werden.

Die neue Verordnung sieht vor, dass die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen künftig immer frei vereinbart werden können. Die Grundsätze und Maßstäbe der HOAI können von den Vertragsparteien zur Honorarermittlung aber weiterhin herangezogen werden. Zur Frage der Höhe der Honorare enthält die HOAI als unverbindliche Orientierungswerte nun Honorarspannen. Für den Fall, dass keine wirksame Honorarvereinbarung geschlossen wurde, gilt der sogenannte Basishonorarsatz als vereinbart, dessen Höhe dem bisherigen Mindestsatz entspricht.