TSP trotz Corona-Pandemie uneingeschränkt leistungsfähig

Die gegenwärtigen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie haben auch erhebliche Auswirkungen auf das Bau- und Projektgeschäft. Obwohl die Bautätigkeit ordnungsbehördlich nicht beschränkt ist und unter Beachtung empfohlener Hygienemaßnahmen weitergeführt werden darf, werden von ausführenden Firmen gegenwärtig zahlreiche Behinderungsanzeigen und Nachtragsverlangen an ihre Auftraggeber adressiert. Hierin wird die Verlängerung vereinbarter Ausführungsfristen und die Erstattung von Mehrkosten infolge der Corona-Pandemie verlangt. Gleichermaßen häufen sich Versuche, nicht vereinbarte oder nicht fällige Zahlungen zu generieren.

Für diese und andere Fragestellungen ist TSP trotz der Corona-Pandemie uneingeschränkt leistungsfähig.

Durch den Einsatz moderner Kommunikationstechnik und umfangreiche Vorsorge- und Infektionsschutzmaßnahmen bleibt die Leistungsfähigkeit von TSP während der Corona-Pandemie in vollem Umfang aufrecht erhalten. Alle Rechtsanwälte von TSP stehen Ihnen wie gewohnt per E-Mail und per Telefon zur Verfügung. Sie können sich insbesondere jederzeit an Ihren Ansprechpartner bei TSP wenden, wenn Fragestellungen oder Probleme in laufenden Bauvorhaben aufgrund der Corona-Pandemie schnell gelöst werden müssen.

TSP Theißen Stollhoff & Partner mbB Rechtsanwaltsgesellschaft