19. Juli 2026 Reform der UVgO: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie legt Entwurf für umfassende Neufassung vor
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat am 30. Juni 2026 einen Entwurf für eine Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vorgelegt. Ziel ist es, die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte deutlich zu vereinfachen und zu beschleunigen. Das bislang 54 Paragrafen umfassende Regelwerk soll auf 24 Paragrafen reduziert werden.
Der Entwurf sieht eine grundlegende Neuordnung der Vergabeverfahren vor. Öffentliche Auftraggeber sollen künftig zwischen der Öffentlichen Ausschreibung, der neu eingeführten Öffentlichen Verhandlungsvergabe und der Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb frei wählen können. Bei der Öffentlichen Verhandlungsvergabe wird eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten aufgefordert; anschließend darf über die Angebote verhandelt werden.
Deutlich angehoben werden sollen auch die Wertgrenzen. Soweit Bund oder Länder keine abweichenden Regelungen treffen, sollen Direktaufträge künftig bis zu einem Auftragswert von 50.000 Euro netto zulässig sein. Bei Direktaufträgen oberhalb von 25.000 Euro netto ist eine nachträgliche Bekanntmachung vorgesehen. Zudem müssen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet, die beauftragten Unternehmen möglichst gewechselt und geeignete Maßnahmen zur Korruptionsprävention getroffen werden. Für besondere Notlagen sieht der Entwurf auch oberhalb der regulären Wertgrenze die Möglichkeit eines Direktauftrags vor.
Eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb soll grundsätzlich bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro netto durchgeführt werden können. Bund und Länder können allerdings auch insoweit abweichende Wertgrenzen festlegen. Grundsätzlich sollen mindestens drei Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Weitere Vereinfachungen betreffen unter anderem die Eignungsprüfung: Bei marktüblichen Standardleistungen oder Aufträgen mit geringem Wert soll der Auftraggeber auf die Festlegung besonderer Eignungskriterien verzichten können.
Der Entwurf ist noch nicht verbindlich. Stellungnahmen können bis zum 28. August 2026 beim BMWE eingereicht werden. Nach der Föderalen Modernisierungsagenda soll die Überarbeitung der UVgO bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein. Die Länder sollen ihre jeweiligen vergaberechtlichen Vorgaben anschließend bis zum 30. Juni 2027 anpassen und dabei länderspezifische Abweichungen möglichst vermeiden.
Den Entwurf finden Sie hier.