9. Oktober 2025 Bau-Turbo im Bundestag beschlossen
Am 9. Oktober 2025 hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ beschlossen. Mit der Neuregelung soll die Schaffung von Wohnraum in Deutschland deutlich beschleunigt werden. Zu diesem Zweck wird ein neuer § 246e BauGB als weitgehende Flexibilisierung für den Wohnungsbau eingefügt. Dieser erlaubt für einen Zeitraum von fünf Jahren das Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften. Somit können zusätzliche Wohnungen bereits nach einer dreimonatigen Prüfung durch die Gemeinde zugelassen werden. Aufstellungen oder Änderungen von Bebauungsplänen sind dann nicht mehr notwendig. Bauanträge gelten als genehmigt, wenn die Kommune nicht binnen drei Monaten ablehnt. Auch der Bau von Wohnungen im Außenbereich wird einfacher. Durch innovative Lärmschutzlösungen soll eine größere Wohnbebauung in der Nähe von Gewerbebetrieben ermöglicht werden. Der Schutz von Mietwohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt vor Umwandlung in Eigentumswohnungen wird zudem um fünf Jahre verlängert. Den Gesetzesentwurf finden Sie hier.