29. Oktober 2026 Gebäudetyp E: Bundesjustizministerium legt Gesetzentwurf für einfacheres und kostengünstigeres Bauen vor
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 26.10.2026 einen Gesetzentwurf zur Einführung des sogenannten Gebäudetyps E veröffentlicht. Ziel ist es, das Bauen durch den Verzicht auf nicht zwingend erforderliche Baustandards zu vereinfachen, Baukosten zu senken und zugleich die Rechtssicherheit für Bauherren und Bauunternehmen zu erhöhen.
Der Entwurf sieht vor, das Bauvertragsrecht um einen gesetzlichen Basisstandard zu ergänzen. Die Vertragsparteien sollen künftig ausdrücklich vereinbaren können, dass ein Gebäude nach diesem vereinfachten Standard errichtet wird. Soweit die öffentlich-rechtlichen Technischen Baubestimmungen konkrete Anforderungen vorgeben, soll deren Einhaltung grundsätzlich für die Mangelfreiheit ausreichen. Darüber hinausgehende Komfortstandards müssen nicht eingehalten werden, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
Auch Abweichungen von üblichen Qualitätsstandards sollen erleichtert werden. Soweit keine verbindlichen gesetzlichen Anforderungen bestehen, soll unter bestimmten Voraussetzungen ein Hinweis des Bauunternehmers in Textform genügen, ohne dass eine weitergehende Aufklärung über die Folgen und Risiken der Abweichung erforderlich ist. Die öffentlich-rechtlichen Anforderungen insbesondere an Standsicherheit, Brandschutz und Wohngesundheit bleiben hingegen unverändert.
Für Investoren, Projektentwickler und Bestandshalter eröffnet der Gebäudetyp E die Perspektive, Bauvorhaben wirtschaftlicher umzusetzen und Planungs- sowie Haftungsrisiken durch klare vertragliche Vereinbarungen zu reduzieren. Entscheidend wird dabei die konkrete Ausgestaltung der Bau- und Planerverträge sein.
Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Länder- und Verbändeanhörung. Stellungnahmen können bis zum 09.11.2026 abgegeben werden. Die vorgeschlagenen Regelungen sind noch nicht in Kraft.
Den Gesetzentwurf finden Sie hier.