Gesetzentwürfe zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
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Gesetzentwürfe zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge

Am 9. Oktober 2025 wurden im Bundestag in erster Lesung zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung beraten. Sowohl der Gesetzentwurf „zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge” (21/1934) als auch der Gesetzentwurf „zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr” (21/1931) wurden zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.

Ziel des Gesetzentwurfs „zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge” ist es, die öffentliche Beschaffung einfacher, schneller und flexibler zu gestalten. Dies soll bei Vergaben oberhalb der europäischen Schwellenwerte durch die Erhöhung der Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes auf 50.000 Euro, die Reduzierung von Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie die Beschleunigung von Nachprüfungsverfahren erreicht werden. Außerdem sollen spezifische Maßnahmen für mittelständische Unternehmen und „junge, innovative Unternehmen” eingeführt werden, um deren Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen zu erleichtern.

Unterhalb der europäischen Schwellenwerte soll im Einvernehmen mit den Ländern eine Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) erarbeitet werden. Damit soll eine möglichst weitgehende Vereinheitlichung der unterschwelligen Vergaberegeln erreicht werden.

Ein zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung zielt darauf ab, die Vergabe öffentlicher Aufträge im Verteidigungsbereich zu beschleunigen. Dabei sollen Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen im Rahmen von Vergabe- und Genehmigungsverfahren gestärkt sowie die gemeinsame Beschaffung und Zusammenarbeit in der Europäischen Union und mit Partnerstaaten gefördert werden.

Die Gesetzesentwürfe finden Sie hier.