24. April 2026 Vergaberechtsbeschleunigungsgesetz vom Bundestag beschlossen – Inkrafttreten zum 1. Juli 2026 geplant
Der Bundestag hat am 23. April 2026 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge in der durch den Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung angenommen. Sofern der Bundesrat zustimmt, tritt das Gesetz am 1. Juli 2026 in Kraft.
Ziel des Gesetzes ist es, öffentliche Vergabeverfahren zu vereinfachen und weiter zu digitalisieren. Zu den zentralen Maßnahmen zählen insbesondere die Anhebung der Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes auf 50.000 Euro, der Abbau von Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie die Beschleunigung von Nachprüfungsverfahren. Darüber hinaus werden gezielte Regelungen eingeführt, um die Beteiligung mittelständischer sowie „junger und innovativer Unternehmen“ an öffentlichen Ausschreibungen zu erleichtern.
Das Gesetz bringt zahlreiche Änderungen im Vergaberecht mit sich, insbesondere im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), in der Vergabeverordnung (VgV) sowie in weiteren einschlägigen Vorschriften. Zugleich soll die öffentliche Verwaltung spürbar entlastet werden.
Da der europarechtliche Rahmen den Reformspielraum im Oberschwellenbereich begrenzt und nur eingeschränkte Anpassungen zulässt, nutzt die Bundesregierung die bestehenden Möglichkeiten konsequent aus. Parallel will sie sich auf europäischer Ebene für eine weitergehende Reform der Vergaberichtlinien einsetzen und beabsichtigt, entsprechende Vorschläge einzubringen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge ist hier abrufbar, die Beschlussempfehlung hier.