Bundesregierung legt Maßnahmenpaket für die Bau- und Immobilienbranche vor

Am 25.09.2023 hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket für die Bau- und Immobilienbranche vorgelegt. Damit sollen Impulse und geeignete Rahmenbedingungen für ausreichend bezahlbaren, klimaneutralen und barrierearmen Wohnraum geschaffen werden. Ziel der Bundesregierung ist weiterhin, dass jährlich 400.000 neue Wohnungen, davon 100.000 öffentlich geförderte, gebaut werden. Gestiegene Kosten für Baumaterialien in Folge des Ukraine-Krieges, höhere Zinsen und fehlende Fachkräfte bremsen die Wohnungs- und Bauwirtschaft und ihre Investitionen aktuell massiv. Die Zahl der neu erteilten Baugenehmigungen ist in diesem Jahr überdurchschnittlich gesunken. Dem will die Bundesregierung kurzfristig und befristet mit den nachfolgenden Maßnahmen entgegentreten:

  • degressive AfA in Höhe von jährlich 6 Prozent für neu errichtete Wohngebäude (keine Baukostenobergrenzen, ab Effizienzstandard von EH 55)
  • Aussetzung von EH 40 als verbindlicher gesetzlicher Neubaustandard
  • Schaffung einer Sonderregelung befristet bis zum 31. Dezember 2026 in Anlehnung an die Generalklausel des § 246 Abs. 14 BauGB
  • Erhöhung der Finanzmittel für den sozialen Wohnungsbau
  • Ausweitung der KfW-Neubauprogramme “Klimafreundlicher Neubau” (KFN) und “Wohneigentum für Familien” (WEF)
  • Schaffung eines Wohneigentumsprogramms “Jung kauft Alt” für den Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden verbunden mit einer Sanierungsauflage
  • Zusätzliches KfW-Förderprogramm für den Umbau von Gewerbeimmobilien zu Wohneinheiten
  • Förderung des Bauens im Sinne des Gebäudetyps E
  • Vergünstigte Abgabe BImA-eigener Grundstücke für öffentliche Aufgaben sowie den sozialen Wohnungsbau
  • Zulassung höherer Lärmrichtwerte bei heranrückender Wohnbebauung an Gewerbebetriebe
  • Förderung beim Einbau einer klimafreundlichen Heizungsanlage von bis zu 30 bis 75 Prozent
  • Senkung der Erwerbsnebenkosten durch die Ermöglichung flexiblerer Gestaltungen der Grunderwerbsteuer
  • Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren durch Änderungen bei Typengenehmigungen, bundesweit einheitliche Genehmigungsfiktion von 3 Monaten, Genehmigungsfreiheit bei Nutzungsänderungen von Dachgeschossen zu Wohnzwecken und Änderungen bei der Kfz-Stellplatzpflicht
  • Einführung einer neuen Wohngemeinnützigkeit mit Investitionszuschüssen und Steuervorteilen bei dauerhafter Sozialbindung

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