Referentenentwurf zur HOAI 2021 vorverlegt

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Die neue HOAI 2021 – jetzt als Band 12 der TSP-Schriftenreihe erschienen

20. August 2020

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 07.08.2020 den Referentenentwurf zur Änderung der HOAI vorgelegt. Danach können die Vertragsparteien das Honorar für die von der HOAI erfassten Leistungen künftig frei vereinbaren. Es wird keine verbindlichen Mindest- und Höchsthonorarsätze mehr geben. Für die Leistungen, für die bisher die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorarsätze galten, wird die HOAI künftig Honorartafeln vorsehen, die zur unverbindlichen Orientierung Honorarspannen für diese Leistungen aufzeigen. Außerdem soll die HOAI für die Fälle, in denen keine Honorarvereinbarung in Textform zwischen den Vertragsparteien getroffen wurde, eine Regelung zur vermuteten Honorarhöhe erhalten (sog. Basishonorarsatz). Anders als bisher muss die Honorarvereinbarung künftig nicht schon bei Auftragserteilung geschlossen werden. Die vorgesehenen Änderungen der HOAI bedürfen noch der Zustimmung des Bundesrates. Die neue HOAI soll voraussichtlich am 01.01.2021 in Kraft treten.

Der Entwurf dient der Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Juli 2019 (Rs. C-377/17). Der Europäische Gerichtshof hatte entschieden, dass die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorarsätze der HOAI gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie verstoßen.

Sie finden den Referentenentwurf zur HOAI 2021 hier.