Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität
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Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität

Nachdem das Bundeskabinett am 24. Juni 2025 ein Sondervermögen von über 500 Milliarden Euro für zusätzliche kreditfinanzierte Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 beschlossen hatte, verabschiedete der Bundestag nun am 18. September 2025 das entsprechende Gesetz. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 2. Oktober tritt das Sondervermögen nun rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft. Bereits für das Jahr 2025 sind massive Ausgaben für Investitionen aus dem reinen Bundesanteil des Sondervermögens vorgesehen. Das Sondervermögen umfasst drei Säulen: 100 Milliarden Euro fließen an die Länder und Kommunen. Weitere 100 Milliarden Euro stehen für Investitionen des Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereit. Der Bund kann für zusätzliche Investitionen auf 300 Milliarden Euro zurückgreifen. Die Mittel aus dem Sondervermögen können innerhalb einer Laufzeit von zwölf Jahren bewilligt werden. Das Gesetz finden Sie hier.