VOB/A 2026 in Kraft – Änderungen bei der Vergabe von Bauleistungen
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VOB/A 2026 in Kraft – Änderungen bei der Vergabe von Bauleistungen

Am 24.08.2026 wurden die neuen Fassungen der Abschnitte 2 und 3 der VOB/A im Bundesanzeiger veröffentlicht. Nachdem die erforderlichen Verweise in der Vergabeverordnung (VgV) und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) angepasst wurden, sind die neuen Regelungen seit dem 08.09.2026 anzuwenden.

Die Neufassung dient insbesondere der Anpassung der VOB/A an die Änderungen durch das Vergabebeschleunigungsgesetz. Betroffen sind damit vor allem EU-weite Vergabeverfahren über Bauleistungen sowie Vergaben im Bereich Verteidigung und Sicherheit.

Zu den wesentlichen Änderungen der VOB/A-EU gehören insbesondere die Neuregelung der Fach- und Teillosvergabe sowie Änderungen bei den Eignungsnachweisen und der Nachforderung von Unterlagen. Bei den Eignungsnachweisen sollen künftig vorrangig Eigenerklärungen verlangt werden. Die Regelungen zur Nachforderung von Unterlagen wurden vereinfacht. Neu gefasst wurden zudem der Begriff des Bauauftrags sowie die Regelungen zur Angebotsprüfung und zur Aufhebung von Vergabeverfahren.

Für öffentliche Auftraggeber besteht damit Anlass, die für EU-weite Bauvergaben verwendeten Vergabeunterlagen und Verfahrensabläufe an die neue Rechtslage anzupassen. Auch Unternehmen, die sich an öffentlichen Bauvergaben beteiligen, sollten die geänderten Anforderungen bei der Erstellung ihrer Angebote berücksichtigen.

Die VOB/A 2026 finden Sie hier.