BGH verhandelt am 02.06.2022 über die Fortgeltung der HOAI-Mindestsätze bei Altverträgen

Der BGH hat – wie berichtet – dem EuGH mehrere Fragen zur Fortgeltung der HOAI-Mindestsätze für Planungs- und Überwachungsleistungen der Architekten und Ingenieure vorgelegt. Der EuGH hat mit Urteil vom 18.01.2022 – C-261/20 – über diese Fragen entschieden. Danach zwingt das Unionsrecht die nationalen Gerichte nicht, die Mindestsätze der HOAI 2013 unangewendet zu lassen. Der Bundesgerichtshof wird nun die mündliche Verhandlung am 02.06.2022 fortsetzen. Es steht zu erwarten, dass der BGH seine vorher geäußerte Auffassung bestätigt, dass bei Altverträgen, die vor 2021 zwischen Privaten geschlossen wurden, die Mindestsätze der HOAI 2013 weiterhin zu beachten sind.

Die Pressemeldung des BGH finden Sie hier.